Wohnraum für
lebenslanges Wohnen

Voraussetzung für die Anmietung einer unserer Wohnungen ist die Mitgliedschaft in der Baugenossenschaft Neues Heim. Damit werden Mieter zu Miteigentümern der Baugenossenschaft und genießen unter anderem den Vorteil der Unkündbarkeit und des lebenslangen Wohnrechts zu fairen Preisen. Sollte sich bei unseren Mietern der Wohnraumbedarf ändern, beispielsweise durch Familienzuwachs oder den Auszug der Kinder, begleiten wir die Suche nach passenden Räumlichkeiten in unserm modernisierten Bestand oder in unseren Neubauprojekten.
Insbesondere für Senioren erstellen wir zunehmend Wohnraum, der durch Barrierefreiheit bzw. Barrierearmut die Chance eröffnet, sorgenfrei und selbstbestimmt möglichst lange in den eigenen vier Wänden zu verbleiben. Darüber hinaus entwickeln wir in unseren Neubauprojekten ganzheitliche Konzepte mit ärztlicher Versorgung sowie variablen ambulanten Pflegeangeboten im näheren Umfeld. Das Recht auf lebenslanges Wohnen in einer Genossenschaftswohnung wird auf diese Weise durch zusätzliche Unterstützung gefördert.