Mitgliedschaft

Neues Heim - Die Baugenossenschaft

Mitgliedschaft

in einer starken Gemeinschaft

Vorteilhafte Mitgliedschaft in einer solidarischen Gemeinschaft

Oberster Zweck einer Wohnungsbaugenossenschaft ist die Förderung der Mitglieder durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Jede natürliche Person, aber auch Personenhandelsgesellschaften sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts können Mitglied werden.

Aktuell ist eine Mitgliedschaft bei uns nur im Zuge einer Wohnungsanmietung möglich. Auf unserer Angebotsseite können Sie sich auf freie Wohnungen bewerben.  Eine Mitgliedschaft ist Voraussetzung für die Anmietung einer Wohnung. Sie wird vor Vertragsabschluss begründet.

Je nach Wohnungsgröße ist eine satzungsgemäße Anzahl an Mitgliedsanteilen zu erwerben. Im Gegenzug profitiert das Mitglied vom lebenslangen Nutzungsrecht einer Genossenschaftswohnung, zahlt keine Kaution für die angemietete Wohnung, kann Einrichtungen und Dienstleistungen der Baugenossenschaft in Anspruch nehmen und ist im Rahmen seines Geschäftsguthabens am Bilanzgewinn des Unternehmens beteiligt.

Ferner erwerben Mitglieder ein Mitbestimmungsrecht.  Sie können im Rahmen der jährlichen Mitgliederversammlung Auskunft verlangen, Einsicht in die Niederschriften und Beschlüsse der Mitgliederversammlung nehmen sowie  ihr Stimmrecht über die Beschlussvorlagen der Tagesordnung ausüben. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.

Wenn ein Mitglied aus der Genossenschaftswohnung auszieht, kann die Mitgliedschaft weiterbestehen. Jedes Mitglied hat auch das Recht, die Mitgliedschaft fristgerecht zu kündigen.

Alle Details der Mitgliedschaft regelt die Satzung der Baugenossenschaft Neues Heim. Sie wird jedem Interessenten mit der Beitrittserklärung ausgehändigt.

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